Aktuelles
Signaturpflicht für E-Mail-Rechnungen besteht weiterhin
Gesetzesänderungen ab 01.07.2011 lässt auf sich warten
Ab 01. Juli 2011 hätten elektronische Rechnungen auch ohne digitale Signatur anerkannt werden sollen. Bisher sind PDF-Rechnungen ohne eine solche Signatur ebenso wie die meisten per Fax gesendeten Rechnungen ungültig und berechtigen nicht zum Abzug der in Rechnung enthaltenen Vorsteuer.
Aber das Steuervereinfachungsgesetz 2011, in dem die Zulässigkeit einer signaturfreien E-Mail-Rechnung geregelt werden sollte, ist nun überraschend vom Bundesrat aufgrund fehlender Stimmenmehrheit gestoppt worden.
Es bleibt also zu hoffen, dass das Gesetz schnell nachgebessert wird und in Kürze die Stimmenmehrheit erlangt.
Bis dahin raten wir, größere und regelmäßige Rechnungen unbedingt im Original zusenden zu lassen, bis das Gesetz verabschiedet ist.
