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Gründungszuschuss-Kürzungen kommen bereits zum 01.11.2011
Es kommt noch schlimmer:
Die Gründungszuschuss-Kürzungen kommen bereits zum 1. November 2011.
Bisher gingen alle angehende Gründer, Verbände und Unternehmensberater davon aus, dass die geplanten Kürzungen beim Gründungszuschuss zum 1. April 2012 in Kraft treten. Das ist aber falsch: Wie heute eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf Anfrage mitteilte.
Die Gesetzesänderung zum Gründungszuschuss soll bereits zum 1. November 2011, also fünf Monate früher als bisher geplant greifen.
Der frühere Termin hat gravierende Auswirkungen - auch auf bereits arbeitslose Gründungs-willige: Wer nach dem 1. Februar 2011 arbeitslos geworden ist, kann (bei einer typischen Anspruchsdauer von einem Jahr) das Arbeitslosengeld 1 nicht mehr neun Monate in Anspruch nehmen, denn er muss vor dem 1. November gründen, wenn er die Förderung in ihrer alten Form in Anpruch nehmen möchte.
Die neue Regelung sieht vor, dass bei Gründungen ab dem 1. November 2011 nur noch ein Gründungszuschuss von 6 Monaten in Höhe des Arbeitslosengeldes 1 plus 300 € gewährt wird.
