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Freiwillige Arbeitslosenversicherung ab 2011
Freiwillige Arbeitslosenversicherung ab 2011 - neue Beitragssätze
Die zunächst bis zum 31.12.2010 befristete "freiwillige" Arbeitslosenversicherung für Selbständige wurde unbefristet verlängert und bei dieser Gelegenheit "kostendeckend" gemacht: Die Beiträge verdoppeln sich ab Januar 2011 und dann noch einmal im Januar 2012.
Selbständige in Westdeutschland müssen ab 2011 rund 38 Euro monatlich in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen; für Selbständige in Ostdeutschland beläuft sich der Beitrag auf rund 34 Euro.
Wer auf absehbare Zeit nicht mit einer Arbeitslosigkeit rechnet, sollte sich den Verbleib in der Versicherung gut überlegen und unbedingt das bis Ende März offenstehende Sonderkündigungsrecht rückwirkend bis 31.12.2010 nutzen.
