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Arbeitslosenversicherung für Selbständige: Bundeskabinett beschließt Beitragserhöhung ab 01.01.2011
Die Arbeitslosenversicherung für Selbständige wird im Rahmen des Beschäftigungschancengesetzes über den 31.12.2010 hinaus verlängert. Darüber hinaus wird die Berechnungsgrundlage verändert, so dass sich die Beiträge in zwei Stufen, nach einer einjährigen Übergangszeit, verdoppeln um dann auf das Vierfache zu steigen. Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft kündigen wollen, sollten dies bis zum 31.12.2010 tun, denn wer diesen Sonderkündigungstermin versäumt, kann frühestens fünf Jahre nach Beginn der Versicherung regulär die Mitgliedschaft kündigen.
Derzeit nutzen zwei Drittel der Gründungszuschuss-Empfänger die Möglichkeit, sich freiwillig gegen die Arbeitslosigkeit zu versichern. Momentan zahlen die Gründer in den alten Bundesländern 18,00 Euro und in den neuen Bundesländern 15,00 Euro monatlich in die freiwillige Arbeitslosenversicherung ein. Sofern man mindestens ein Jahr Beiträge gezahlt hat, steht dem ein Arbeislosengeld-Anspruch von 565,00 Euro bis 1.400,00 Euro gegenüber.
