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Signaturpflicht für E-Mail-Rechnungen besteht weiterhin
Gesetzesänderungen ab 01.07.2011 lässt auf sich warten
Ab 01. Juli 2011 hätten elektronische Rechnungen auch ohne digitale Signatur anerkannt werden sollen. Bisher sind PDF-Rechnungen ohne eine solche Signatur ebenso wie die meisten per Fax gesendeten Rechnungen ungültig und berechtigen nicht zum Abzug der in Rechnung enthaltenen Vorsteuer.
Aber das Steuervereinfachungsgesetz 2011, in dem die Zulässigkeit einer signaturfreien E-Mail-Rechnung geregelt werden sollte, ist nun überraschend vom Bundesrat aufgrund fehlender Stimmenmehrheit gestoppt worden.
Es bleibt also zu hoffen, dass das Gesetz schnell nachgebessert wird und in Kürze die Stimmenmehrheit erlangt.
Bis dahin raten wir, größere und regelmäßige Rechnungen unbedingt im Original zusenden zu lassen, bis das Gesetz verabschiedet ist.
Geschrieben 14:13 am 05. August 2011
Gründungszuschuss-Kürzungen kommen bereits zum 01.11.2011
Es kommt noch schlimmer:
Die Gründungszuschuss-Kürzungen kommen bereits zum 1. November 2011.
Bisher gingen alle angehende Gründer, Verbände und Unternehmensberater davon aus, dass die geplanten Kürzungen beim Gründungszuschuss zum 1. April 2012 in Kraft treten. Das ist aber falsch: Wie heute eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf Anfrage mitteilte.
Die Gesetzesänderung zum Gründungszuschuss soll bereits zum 1. November 2011, also fünf Monate früher als bisher geplant greifen.
Der frühere Termin hat gravierende Auswirkungen - auch auf bereits arbeitslose Gründungs-willige: Wer nach dem 1. Februar 2011 arbeitslos geworden ist, kann (bei einer typischen Anspruchsdauer von einem Jahr) das Arbeitslosengeld 1 nicht mehr neun Monate in Anspruch nehmen, denn er muss vor dem 1. November gründen, wenn er die Förderung in ihrer alten Form in Anpruch nehmen möchte.
Die neue Regelung sieht vor, dass bei Gründungen ab dem 1. November 2011 nur noch ein Gründungszuschuss von 6 Monaten in Höhe des Arbeitslosengeldes 1 plus 300 € gewährt wird.
Geschrieben 15:11 am 11. Mai 2011
Freiwillige Arbeitslosenversicherung ab 2011
Freiwillige Arbeitslosenversicherung ab 2011 - neue Beitragssätze
Die zunächst bis zum 31.12.2010 befristete "freiwillige" Arbeitslosenversicherung für Selbständige wurde unbefristet verlängert und bei dieser Gelegenheit "kostendeckend" gemacht: Die Beiträge verdoppeln sich ab Januar 2011 und dann noch einmal im Januar 2012.
Selbständige in Westdeutschland müssen ab 2011 rund 38 Euro monatlich in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen; für Selbständige in Ostdeutschland beläuft sich der Beitrag auf rund 34 Euro.
Wer auf absehbare Zeit nicht mit einer Arbeitslosigkeit rechnet, sollte sich den Verbleib in der Versicherung gut überlegen und unbedingt das bis Ende März offenstehende Sonderkündigungsrecht rückwirkend bis 31.12.2010 nutzen.
Geschrieben 11:17 am 20. Januar 2011
Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss 2011
Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss bleibt 2011 bestehen
Viel diskutiert wurde in 2011 auch die Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Gründungszuschuss. Geändert hat die Regierung dann aber doch nichts, nachdem sich die Konjunktur unerwartet gut entwickelt hat. Vorerst bleibt alles beim Alten. Eine Änderung kommt wahrscheinlich zum 01.01.2012, vielleicht aber auch schon im Jahresverlauf 2011.
Geschrieben 11:02 am 20. Januar 2011
Arbeitslosenversicherung für Selbständige: Bundeskabinett beschließt Beitragserhöhung ab 01.01.2011
Die Arbeitslosenversicherung für Selbständige wird im Rahmen des Beschäftigungschancengesetzes über den 31.12.2010 hinaus verlängert. Darüber hinaus wird die Berechnungsgrundlage verändert, so dass sich die Beiträge in zwei Stufen, nach einer einjährigen Übergangszeit, verdoppeln um dann auf das Vierfache zu steigen. Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft kündigen wollen, sollten dies bis zum 31.12.2010 tun, denn wer diesen Sonderkündigungstermin versäumt, kann frühestens fünf Jahre nach Beginn der Versicherung regulär die Mitgliedschaft kündigen.
Derzeit nutzen zwei Drittel der Gründungszuschuss-Empfänger die Möglichkeit, sich freiwillig gegen die Arbeitslosigkeit zu versichern. Momentan zahlen die Gründer in den alten Bundesländern 18,00 Euro und in den neuen Bundesländern 15,00 Euro monatlich in die freiwillige Arbeitslosenversicherung ein. Sofern man mindestens ein Jahr Beiträge gezahlt hat, steht dem ein Arbeislosengeld-Anspruch von 565,00 Euro bis 1.400,00 Euro gegenüber.
Geschrieben 16:57 am 16. Juni 2010
Gründungszuschuss wird zur Ermessensleistung-Gründer müssen sich besser vorbereiten und dürfen nicht lange mit der Gründung warten
Die Bundesregierung wird in den nächsten vier Jahren rund 80 Milliarden Euro einsparen. Ein Fünftel der Einsparungen soll dadurch erreicht werden, dass im Bereich des Arbeitslosengeldes I und II bisherige Pflichtleistungen in Ermessensleistungen umgewandelt werden. Betroffen ist dabei auch der Gründungszuschuss. Mit dieser Entscheidung der Bundesregierung sollen die Arbeitsagenturen in die Lage versetzt werden, die Gründer zielgenauer zu fördern. Zukünftig werden die Anträge auf Gründungszuschuss von den Arbeitsagenturen strenger geprüft und können - anders als in der Vergangenheit - auch abgelehnt werden.
Der Gründungszuschuss wird also künftig zur Ermessensleistung, d.h. es gibt auch keinen Nachschlag, wenn zum Beispiel im Herbst das Jahresbudget aufgebraucht sein sollte. Für die Gründer heißt das, dass eine Förderung erst wieder im neuen Jahr möglich wäre. Was aber, wenn dann keine 90 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I mehr übrig sind und somit der Anspruch auf Gründungszuschuss verwirkt ist?
Geplant ist, dass die Arbeitsagenturen zumindest auf regionaler Ebene einheitliche Regeln entwickeln, nach denen der Gründungszuschuss vergeben wird oder nicht. Allerdings werden sich diese Regeln von Region zu Region unterscheiden und auch im Zeitablauf - abhängig von der Kassenlage - unterschiedlich streng gehandhabt werden.
Die gute Nachricht: Wer frühzeitig gründet und sein Vorhaben von einem in Bezug auf den Gründungszuschuss erfahrenen Unternehmensberater begleiten lässt, hat auch künftig gute Chancen, die Förderung zu erhalten. Der Qualität des Businessplans und dem richtigen Timing der Gründung kommt künftig eine wesentlich größere Rolle zu als bisher.
Geschrieben 16:18 am 16. Juni 2010
Turn Around Beratung
Seit neuestem bieten wir unseren Kunden nun auch die Möglichkeit über unsere Berater eine Turn Around Beratung durchführen zu lassen.
Die Turn Around Beratung ist für Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden und ein kompetente Beratung benötigen. Unsere qualifizierten Berater stehen Ihnen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Verfügung.
Das Beraterhonorar wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Die Turn Around Beratung können kleine und mittlere Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit einer positiven Fortführungsprognose bei ihrem Regionalpartner beantragen.
www.kfw-mittelstandsbank.de Hier finden Sie nähere Informationen.
Geschrieben 13:56 am 30. März 2010
Gründercoaching Deutschland
Gründercoaching Deutschland kann seit 01.10.2009 nur noch online beantragt werden. Der Antrag ist seit 01.10.2009 auf der Homepage der KfW Mittelstandsbank online auszufüllen und auszudrucken. Der Antrag wird dann vom Antragsteller unterschrieben und wie bisher an den Regionalpartner z.B. IHK oder HWK versandt.
Gern beraten wir Sie zum Gründercoaching Deutschland. Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin unter 030-6957010.
Geschrieben 12:50 am 14. Oktober 2009
