Einstiegsgeld
Bei der Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit (mind. 15 h/Wo.) kann das JobCenter bzw. die zuständige ARGE dies in Form des Einstiegsgeldes mit bis zu 24 Monaten fördern. Hierfür muss bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ein Anspruch auf AlgII bestanden haben. Diese Förderung ist eine Kann-Leistung.
Gern beraten Sie zu Möglichkeiten der Förderung von Selbständigkeit aus der Arbeitslosigkeit. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
